Discothekbenutzungs - Hinweisanordnung Nr.1
- §1 In der Discothek hat das selbstständige und freiwillige Tanzen zu unterbleiben.
- §2 Aufforderungen zu Tätigkeiten wie in §1 beschrieben sind zu ignorieren.
- §3 Der Discjockey (im folgenden DJ genannt) ist nicht zu beachten.
- §4 Den Wortbeiträgen des DJ ist keine Aufmerksamkeit zu schenken.
- §5 Vorträge von anderen Künstlern (die ohnehin nicht in die Discothek passen), sind gegebenenfalls durch laute Zwischenrufe zu unterbrechen.
- §6 Eventuelle Heiterkeitsausbrüche sind wegen Ansteckungsgefahr unbedingt zu unterdrücken.
- §7 Das Kommunizieren und Anfassen von Menschen beiderlei Geschlechts ist in der Discothek nicht vorgesehen und daher zu unterlassen.
- §8 Die Nichtbeachtung dieser D.B.H.A.O. Nr.1 im einzelnen oder allen Teilen zieht die sofortige Nichtwirksamkeit dieser Paragraphen nach sich.
1. Durchführungsbestimmung zur D.B.H.A.O. Nr.1
Aus der obigen Anordnung resultiert:
Seien Sie herzlich Willkommen und fühlen Sie sich bei uns wohl!